Wenn du länger krank bist, möchtest du wissen, wie sich das Krankengeld genau berechnet, wann es dir zusteht und wie lange du es erhältst. Diese Informationen sind entscheidend, um deine finanzielle Situation während einer Arbeitsunfähigkeit zu planen und zu verstehen.
Krankengeld: Was du wissen musst
Krankengeld ist eine Leistung, die dir von deiner gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird, wenn du wegen einer Krankheit arbeitsunfähig bist und dein Arbeitgeber dir keinen Lohn mehr zahlt. Es ist dein finanzielles Polster in einer herausfordernden Zeit. Die Höhe, der Beginn und die Dauer des Krankengeldes sind gesetzlich geregelt und hängen von verschiedenen Faktoren ab.
Höhe des Krankengeldes
Die Berechnung der Höhe deines Krankengeldes basiert auf deinem Bruttoverdienst. Grundsätzlich erhältst du 70 Prozent deines Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90 Prozent deines Nettoverdienstes. Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der dein Einkommen für die Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt wird. Liegt dein regelmäßiges Einkommen darüber, wird das Krankengeld nur bis zu dieser Grenze berechnet.
Beispielrechnung:
Nehmen wir an, dein Bruttoverdienst beträgt 3.000 Euro pro Monat. Dein Nettoverdienst liegt bei etwa 1.950 Euro.
Das Krankengeld würde berechnet wie folgt:
- 70 Prozent von 3.000 Euro Brutto = 2.100 Euro.
- 90 Prozent von 1.950 Euro Netto = 1.755 Euro.
Da 1.755 Euro (90% des Netto) niedriger sind als 2.100 Euro (70% des Brutto), erhältst du Krankengeld in Höhe von 1.755 Euro. Dies ist ein vereinfachtes Beispiel. Die tatsächliche Berechnung kann je nach individuellen Abzügen und der genauen Beitragsbemessungsgrenze variieren.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung liegt bundesweit einheitlich. Für das Jahr 2024 beträgt sie monatlich 5.175 Euro. Dein Einkommen bis zu diesem Betrag wird bei der Berechnung des Krankengeldes herangezogen.
Beginn des Krankengeldes
Dein Anspruch auf Krankengeld beginnt in der Regel am Tag, an dem dein Arzt dich erstmals arbeitsunfähig schreibt. Dies muss nicht zwingend der erste Tag deiner Abwesenheit vom Arbeitsplatz sein. Wichtig ist, dass eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Bevor du Krankengeld von der Krankenkasse erhältst, zahlt dein Arbeitgeber dir für maximal sechs Wochen (42 Kalendertage) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn deine Arbeitsunfähigkeit länger als diese sechs Wochen andauert, greift das Krankengeld. Die Krankenkasse zahlt dann rückwirkend ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, für den du keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung hast.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld:
- Du bist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
- Du bist aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig.
- Die Arbeitsunfähigkeit wird ärztlich bescheinigt.
- Dein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ist erschöpft.
- Es liegen keine Hinderungsgründe vor (z.B. Bezug von Arbeitslosengeld I oder Rente).
Dauer des Krankengeldes
Die maximale Bezugsdauer für Krankengeld bei derselben Krankheit beträgt in der Regel 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit. Bei wiederholten Krankheiten innerhalb dieses Dreijahreszeitraums werden die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zusammengerechnet.
Wichtige Aspekte zur Dauer:
- Zusammenrechnung von Erkrankungen: Mehrere aufeinanderfolgende oder sich wiederholende Krankheiten, die innerhalb von drei Jahren auftreten, werden unter Umständen zusammengezählt. Die Krankenkasse prüft dies im Einzelfall.
- Ruhepausen bei der Berechnung: Wenn du zwischen zwei Krankheiten wieder mindestens ein Jahr lang ohne Arbeitsunfähigkeit gearbeitet hast, beginnt die 78-Wochen-Frist für die neue Krankheit neu.
- Aussteuerung: Nach Ablauf der maximalen Bezugsdauer von 78 Wochen endet in der Regel der Anspruch auf Krankengeld. Dies wird als Aussteuerung bezeichnet. In diesem Fall können andere Leistungen wie Übergangsgeld oder Bürgergeld relevant werden.
- Genehmigung durch die Krankenkasse: Dein Anspruch auf Krankengeld muss durch fortlaufende ärztliche Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit bei deiner Krankenkasse angezeigt werden. Die Krankenkasse prüft die medizinischen Voraussetzungen und die Einhaltung der Fristen.
Überblick: Krankengeld – Wichtige Eckpunkte
| Kategorie | Details |
|---|---|
| Leistungsträger | Gesetzliche Krankenkassen |
| Zweck | Finanzielle Absicherung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit |
| Höhe (Grundsatz) | 70% des Bruttoverdienstes, maximal 90% des Nettoverdienstes |
| Berechnungsgrundlage | Regelmäßiges Bruttoarbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze |
| Beginn des Anspruchs | Nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (maximal 6 Wochen); rückwirkend ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, für den keine Lohnfortzahlung besteht. |
| Maximale Dauer | 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei derselben Krankheit |
| Voraussetzung | Ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit und Meldung an die Krankenkasse |
Was passiert, wenn du wieder gesund bist?
Sobald dein Arzt dich wieder für arbeitsfähig erklärt, endet dein Anspruch auf Krankengeld. Du informierst deinen Arbeitgeber über deine Wiederaufnahme der Arbeit. Deine Krankenkasse erhält ebenfalls eine Information über das Ende der Arbeitsunfähigkeit.
Solltest du nach einer längeren Krankheit Schwierigkeiten haben, direkt wieder in deine alte Tätigkeit einzusteigen, gibt es Möglichkeiten der stufenweisen Wiedereingliederung. Dein Arzt kann diese verordnen und du kannst schrittweise deine Arbeitszeit erhöhen, während du möglicherweise weiterhin anteilig Krankengeld beziehst.
Besonderheiten bei Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit
Das Krankengeld für Selbstständige und Arbeitslose ist an besondere Regelungen geknüpft, die sich je nach Art der Krankenversicherung und der freiwilligen Mitgliedschaft unterscheiden können.
Krankengeld für Selbstständige
Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder bestimmte Arten der versicherten Selbstständigkeit ausüben, können unter Umständen Anspruch auf Krankengeld haben. Dies hängt davon ab, ob sie in ihrem Versicherungsvertrag eine Krankengeldzahlung vereinbart haben und welche Art von Selbstständigkeit vorliegt (z.B. Pflichtversicherte vs. freiwillig Versicherte mit Krankengeldanspruch).
Die Höhe des Krankengeldes für Selbstständige wird auf Basis eines fiktiven Entgelts berechnet, das sie in ihrem Versicherungsvertrag vereinbart haben. Die Regelungen zur Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber entfallen hier natürlich.
Krankengeld für Arbeitslose (Arbeitslosengeld I)
Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und krank wirst, zahlt die Bundesagentur für Arbeit weiterhin Arbeitslosengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, solange der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Nach dem Bezug von Arbeitslosengeld oder wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs andauert, können die Regelungen zum Krankengeld greifen, wenn du weiterhin Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bist.
Es ist wichtig, dass du dich umgehend bei der Agentur für Arbeit und deiner Krankenkasse meldest, sobald du krank wirst, um deinen Anspruch auf Leistungen zu sichern.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Krankengeld: Höhe, Beginn und Dauer einfach erklärt
Wann beginnt die Auszahlung des Krankengeldes?
Die Auszahlung des Krankengeldes beginnt, sobald dein Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr leistet, also in der Regel nach sechs Wochen (42 Kalendertagen) fortgesetzter Arbeitsunfähigkeit. Die Krankenkasse zahlt dann rückwirkend ab dem ersten Tag, an dem du keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung hast. Wichtig ist die lückenlose ärztliche Bescheinigung deiner Arbeitsunfähigkeit.
Wie viel Krankengeld erhalte ich maximal?
Du erhältst maximal 70 Prozent deines Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent deines Nettoverdienstes. Zudem gibt es eine Obergrenze, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung orientiert. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird bei der Krankengeldberechnung nicht berücksichtigt.
Was passiert, wenn ich länger als 78 Wochen krank bin?
Nachdem du 78 Wochen Krankengeld bei derselben Krankheit bezogen hast, endet dein Anspruch auf Krankengeld. Dies wird als Aussteuerung bezeichnet. Du solltest dich rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist um Anschlussleistungen kümmern, beispielsweise indem du dich bei der Agentur für Arbeit meldest oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beantragst. Deine Krankenkasse wird dich in der Regel über das Ende des Krankengeldbezugs informieren.
Muss ich meine Arbeitsunfähigkeit melden?
Ja, es ist essenziell, deine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse zu melden. Dein Arbeitgeber benötigt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel spätestens am dritten Tag deiner Abwesenheit. Deine Krankenkasse benötigt die ärztliche Bescheinigung, um den Anspruch auf Krankengeld prüfen und auszahlen zu können. Lückenlose Folgebescheinigungen sind entscheidend, um den Krankengeldbezug aufrechtzuerhalten.
Bekomme ich Krankengeld, wenn ich eine chronische Krankheit habe?
Ja, auch bei chronischen Erkrankungen hast du Anspruch auf Krankengeld, solange du aufgrund der Krankheit arbeitsunfähig bist und die ärztliche Bescheinigung vorliegt. Die 78-Wochen-Frist gilt auch hier. Bei chronischen Erkrankungen ist es besonders wichtig, die fortlaufenden ärztlichen Nachweise zu erbringen, um den Anspruch zu sichern.
Kann ich während des Krankengeldbezugs etwas dazuverdienen?
Während des Bezugs von Krankengeld sind in der Regel keine Zuverdienste aus einer Beschäftigung erlaubt, die deine Arbeitsunfähigkeit in Frage stellen würden. Geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) sind unter Umständen bis zu einer bestimmten Verdienstgrenze erlaubt, sofern sie die Genesung nicht behindern. Informiere dich unbedingt vorher bei deiner Krankenkasse über die genauen Regelungen, da Verstöße zum Wegfall des Krankengeldanspruchs führen können.
Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Verletztengeld?
Krankengeld wird bei Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit gezahlt, die nicht auf einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit beruht. Verletztengeld hingegen wird von der Berufsgenossenschaft oder dem Unfallversicherungsträger gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist. Die Höhe und die Regeln für Verletztengeld können sich vom Krankengeld unterscheiden.